Infos zur Anmeldung

Um Ihnen unkalkulierbare längere Wartezeiten zu ersparen, führen wir eine reine Terminsprechstunde.

Deshalb bitten wir Sie, vor jedem Besuch in unserer Praxis telefonisch einen Termin zu vereinbaren. Eine Behandlung ist sonst nicht möglich. Die Terminvereinbarung stellt auch sicher, dass für jedes Problem des Patienten ein spezialisierter Tierarzt zur Verfügung steht. Auch in Notfällen ist eine telefonische Voranmeldung erforderlich.

Wenn Sie erstmalig bei uns einen Termin vereinbaren, benötigen wir einige Daten über Sie und Ihr Tier. Das Anmeldeformular sowie die dazugehörige Einwilligungserklärung können Sie hier auf unserer Homepage herunterladen und in Ruhe zu Hause ausfüllen oder Sie kommen dazu etwas früher zum Termin und tragen Ihre Daten vor Ort ein.

Es besteht auch die Möglichkeit, über unser Kontaktformular mit uns in Verbindung zu treten.

Bitte wundern Sie sich nicht, wenn wir aus rechtlichen Gründen alle 3 Monate einen Adressabgleich mittels Personalausweis durchführen müssen.

Die Abholung von Medikamenten oder Futter kann ohne Anmeldung erfolgen. Da die Rezeption auch in der Mittagszeit durchgehend besetzt ist, empfehlen wir Terminvereinbarungen, Medikamenten- oder Futterabholungen in der Zeit von 14.00 bis 16.00 Uhr zu erledigen.

 

Sie erreichen uns telefonisch unter Tel. 04164 / 888800
Montag bis Freitag 8.30 bis 17.00 Uhr

Zahlungsinformationen

Alle anfallenden Kosten müssen nach der Behandlung bar oder per EC-Cash beglichen werden. Rechnungsstellung und Ratenzahlung sind nicht möglich.

Abrechnung im Notdienst:

Im neuen Paragrafen 3a „Gebühren für tierärztlichen Notdienst“ ist geregelt, wie seit 14.02.2020 im Notdienst abzurechnen ist. Es muss eine pauschale „Notdienstgebühr“ in Höhe von 50,00 Euro (netto) bei einem Tierarztbesuch zu Notdienstzeiten berechnet werden. Zusätzlich muss für tierärztliche Leistungen im Notdienst mindestens der 2-fache Satz der GOT abgerechnet werden. Außerdem ist es möglich, im Notdienst bis zum 4-fachen Gebührensatz abzurechnen.

In der GOT ist auch genau geregelt, zu welchen Zeiten diese Notdienstgebührensätze gelten. Täglich von 18.00 Uhr bis 8.00 Uhr des jeweils folgenden Tages (nachts), von Freitag 18.00 Uhr bis 8.00 Uhr des folgenden Montags (Wochenende) sowie von 00.00 Uhr bis 24.00 Uhr eines gesetzlichen Feiertages.

Die Notdienstgebühr soll dazu beitragen, dass es Tierärzten in Zukunft möglich bleibt, auch bei Notfällen zur Verfügung zu stehen, denn den Angestellten der Tierarztpraxis stehen für Nachtarbeit sowie Sonn- und Feiertagsarbeit Gehaltszuschläge von 100% zu. Die höheren Kosten im Notdienst konnten bisher im erlaubten GOT-Rahmen nicht über eine höhere Abrechnung erwirtschaftet werden und waren daher für die Tierarztpraxen nicht kostendeckend.

 

Tierkrankenversicherungen

Immer mehr Hunde- und Katzenhalter schließen eine Tierkrankenversicherung oder eine Tier-OP-Kostenversicherung ab. Sie haben dadurch den Vorteil, dass bei aufwändigeren Behandlungen oder operativen Eingriffen die bestmögliche Versorgung gewählt werden kann, ohne dabei über den Kostenaspekt nachdenken zu müssen.

Die gängigsten Versicherungsanbieter sind:

 

Unsere Sprechzeiten:

Vereinbaren Sie bitte vor Ihrem Besuch telefonisch einen Termin in unserer Terminsprechstunde. Sie erreichen uns telefonisch von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 8.30 bis 17.00 Uhr und am Freitag von 8.30 bis 15.00 Uhr unter

Zur Abholung von Medikamenten oder Futter ist unsere Rezeption durchgehend von 8:30 bis 18:00 Uhr besetzt.

Hinweis: